Wie Wir arbeiten
Nachfolgend haben wir das Verfahren Schritt-für-Schritt dargestellt. Einen ausführlichen Ablauf des Verfahrens siehst du auch in unserer Verfahrensordnung.
Schritt 0: interne Beschwerde
Du kannst Dich vorher über die Massnahme der Online-Plattform mittels des internen Beschwerdemangaments bei der Plattform selbst beschweren und um Überprüfung bitten. Dieser Schritt ist aber ausdrücklich nicht notwendig. Falls Du das aber bereits gemacht hast, kannst Du uns das mitteilen
Szenarien 1 und 2
Wann liegt eine Massnahme von Meta, Google & Co. gegen mich vor, die ich überprüfen lassen kann?
Eine Massnahme oder auch Moderationsmassnahme ist jede Art von Moderation oder Nichtmoderation eines sozialen Netzwerks:
Szenario 1: Maßnahme gegen Dich
YouTube beanstandet Deine Inhalte und hat ein Video von Dir gelöscht, Deine Reichweite algorithmisch beschränkt, Dich gestriked oder gar deinen Account gelöscht? Wir überprüfen, ob diese Moderationsmassnahme gerechtfertigt ist
Szenario 2: Keine Entfernung nach Meldung
Du hast einen Post auf X gemeldet, aber nichts ist passiert? Ganz egal, ob Du selbst digitale Gewalt erlebt hast, Zeug*in von Online-Angriffen geworden bist, oder Fälle von Hassrede im Netz gemeldet hast. Wir überprüfen, ob X auf Deine Meldung hin hätten handeln müssen!
Schritt 1: Antrag ausfüllen
Du übermittelst die zu überprüfende Massnahme über unser Online-Formular. In dem Online-Formular wirst Du Schritt-für-Schritt aufgefordert, alle erforderlichen Informationen, darunter Deine Daten und die Massnahme der Online-Plattform, anzugeben. Nach Abgabe bekommst du eine zusammengefasste und strukturierte Bestätigung Deiner Angaben per E-Mail.
Schritt 2: Vorprüfung
Unsere als Streitschlichter berufenen Jurist*innen prüfen sodann, ob Deine Angaben vollständig sind und ob die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Ggf. fordern Sie Dich auf, Deine Angaben zu ergänzen. Sind alle Antragsvoraussetzungen erfüllt, informieren wir die Online-Plattform und fordern Sie zu einer Stellungnahme auf – natürlich DSGVO-konform.
Schritt 3: Rechtliche Prüfung der Massnahme
Unsere erfahrenen Streitschlichter (alle mit juristischem Studium) prüfen:
-
Alle eingereichten Infos & Stellungnahmen der Plattform
-
Ob die Maßnahme oder das Unterlassen rechtlich korrekt war
-
Verstöße gegen nationales Recht oder die Plattformregeln
Unsere Schlichter sind unabhängig und unparteiisch.
Schritt 4: Entscheidung
Binnen allerhöchstens 90 Tagen bekommst Du eine detaillierte, rechtlich begründete Entscheidung:
- Moderation: Wir bewerten, ob z.B. eine Löschung rechtmäßig war
- Nichtmoderation: Wir bewerten, ob die Online-Plattform hätte handeln müssen.
Zwar ist die Entscheidung nicht bindend, aber die Online-Plattform wird sorgfältig prüfen, ob Sie sie befolgt. Es steht Dir frei, den weiteren Rechtsweg einzuschlagen und unsere Entscheidung als Argumentationsgrundlage zu verwenden.
Für diese Plattformen überprüfen wir Deine Massnahme:
Moderation von Inhalten gem Art. 2 lit f) DSA
umfasst die – automatisierten oder nicht automatisierten – Tätigkeiten von Online-Plattformen, mit denen insbesondere rechtswidrige Inhalte oder Informationen, die von Nutzern bereitgestellt werden und mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unvereinbar sind, erkannt, festgestellt und bekämpft werden sollen, darunter auch Massnahmen
- in Bezug auf die Verfügbarkeit, Anzeige und Zugänglichkeit der rechtswidrigen Inhalte oder Informationen, z. B. Herabstufung, Demonetisierung, Sperrung des Zugangs oder Entfernung, oder
- in Bezug auf die Fähigkeit der Nutzer, solche Informationen bereitzustellen, z. B. Schließung oder Aussetzung des Kontos eines Nutzers.
Wie Wir arbeiten
Nachfolgend haben wir das Verfahren Schritt-für-Schritt dargestellt. Einen ausführlichen Ablauf des Verfahrens siehst du auch in unserer Verfahrensordnung.
Wann liegt eine Entscheidung von Meta, Google & Co. gegen mich vor, die ich überprüfen lassen kann?
Eine Entscheidung ist jede Art von Moderation oder Nichtmoderation eines sozialen Netzwerks:
Szenario 1: Maßnahme gegen dich
YouTube beanstandet Deine Inhalte und hat ein Video von Dir gelöscht, Deine Reichweite algorithmisch beschränkt, Dich gestriked oder gar deinen Account gelöscht? Wir überprüfen, ob diese Moderationsentscheidung gerechtfertigt ist
Szenario 2: Keine Entfernung nach Meldung
Du hast einen Post auf X gemeldet, aber nichts ist passiert? Ganz egal, ob Du selbst digitale Gewalt erlebt hast, Zeug*in von Online-Angriffen geworden bist, oder Fälle von Hassrede im Netz gemeldet hast. Wir überprüfen, ob X auf Deine Meldung hin hätten handeln müssen!
So läuft dein Verfahren ab
Schritt 1: Antrag ausfüllen
Du übermittelst die zu überprüfende Maßnahme über unser Online-Formular. In dem Online-Formular wirst Du Schritt-für-Schritt aufgefordert, alle erforderlichen Informationen, darunter Deine Daten und die Maßnahme der Online-Plattform, anzugeben. Nach Abgabe bekommst du eine zusammengefasste und strukturierte Bestätigung Deiner Angaben per E-Mail.
Schritt 2: Vorprüfung
Du übermittelst die zu überprüfende Maßnahme über unser Online-Formular. In dem Online-Formular wirst Du Schritt-für-Schritt aufgefordert, alle erforderlichen Informationen, darunter Deine Daten und die Maßnahme der Online-Plattform, anzugeben. Nach Abgabe bekommst du eine zusammengefasste und strukturierte Bestätigung Deiner Angaben per E-Mail.
Schritt 3: Rechtliche Prüfung der Massnahme
Unsere erfahrenen Streitschlichter (alle mit juristischem Studium) prüfen:
-
Alle eingereichten Infos & Stellungnahmen der Plattform
-
Ob die Maßnahme oder das Unterlassen rechtlich korrekt war
-
Verstöße gegen nationales Recht oder die Plattformregeln
Unsere Schlichter sind unabhängig und unparteiisch.
Schritt 4: Entscheidung
Binnen allerhöchstens 90 Tagen bekommst Du eine detaillierte, rechtlich begründete Entscheidung:
- Moderation: Wir bewerten, ob z.B. eine Löschung rechtmäßig war
- Nichtmoderation: Wir bewerten, ob die Online-Plattform hätte handeln müssen.
Zwar ist die Entscheidung nicht bindend, aber die Online-Plattform wird sorgfältig prüfen, ob Sie sie befolgt. Es steht Dir frei, den weiteren Rechtsweg einzuschlagen und unsere Entscheidung als Argumentationsgrundlage zu verwenden.
Moderation von Inhalten gem Art. 2 lit f) DSA
umfasst die – automatisierten oder nicht automatisierten – Tätigkeiten von Online-Plattformen, mit denen insbesondere rechtswidrige Inhalte oder Informationen, die von Nutzern bereitgestellt werden und mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unvereinbar sind, erkannt, festgestellt und bekämpft werden sollen, darunter auch Massnahmen
- in Bezug auf die Verfügbarkeit, Anzeige und Zugänglichkeit der rechtswidrigen Inhalte oder Informationen, z. B. Herabstufung, Demonetisierung, Sperrung des Zugangs oder Entfernung, oder
- in Bezug auf die Fähigkeit der Nutzer, solche Informationen bereitzustellen, z. B. Schließung oder Aussetzung des Kontos eines Nutzers.