Deine Beschwerde. Unser Verfahren.
Von der Einreichung Deiner Beschwerde bis zur unabhängigen Entscheidung: Wir begleiten Dich durch ein transparentes, strukturiertes und vollständig digitales Verfahren.
Wir informieren Dich über jeden Verfahrensschritt per Mail. Von Erhalt der Beschwerde, über die Zulässigkeitsprüfung, den Erhalt der Antwort der Online-Platform, der Zuteilung des Falles an einen zuständigen Fallentscheider, sowie schlussendlich die Entscheidung.
Welche Entscheidungen überprüfen wir?
Nicht jede Beschwerde betrifft einen gelöschten Beitrag oder ein gesperrtes Konto. Auch die Entscheidung einer Plattform, einen gemeldeten Inhalt nicht zu entfernen, kann Gegenstand eines Streitbeilegungsverfahrens sein. Auch die Demonetarisierung von Konten ist angreifbar.
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Konstellationen: Maßnahmen, die eine Plattform gegen eigene Inhalte oder Konten eines Nutzers trifft, und Entscheidungen darüber, Inhalte, die ein Nutzer bei einer Plattform gemeldet hat, nicht zu entfernen.
Die Plattform hat eine Maßnahme gegen Dich getroffen.
Dein Konto wurde gesperrt, ein Beitrag gelöscht, Deine Reichweite eingeschränkt oder Deine Möglichkeit zur Monetarisierung beschränkt?
Wir überprüfen, ob die Moderationsentscheidung auf einer hinreichenden rechtlichen oder vertraglichen Grundlage beruht und im konkreten Einzelfall gerechtfertigt ist.
Die Plattform hat nach Deiner Meldung nicht gehandelt.
Du hast einen möglicherweise rechtswidrigen Inhalt gemeldet, aber die Plattform hat entschieden, diesen nicht zu entfernen oder anderweitig einzuschränken?
Auch solche Entscheidungen können im Rahmen unserer Zuständigkeit überprüft werden. Wir untersuchen, ob die Plattform aufgrund geltender Rechtsvorschriften oder ihrer Nutzungsbedingungen hätte tätig werden müssen.
Für welche Plattformen sind wir zuständig?
Platform Control bearbeitet Beschwerden über Moderationsentscheidungen zahlreicher großer Online-Plattformen. Unser Zuständigkeitsbereich umfasst derzeit insbesondere die folgenden Dienste:
Die Bearbeitung einer Beschwerde setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung in unseren sachlichen Zuständigkeitsbereich nach Art. 21 DSA und unserer Verfahrensordnung fällt. Nicht jede Entscheidung eines genannten Dienstes ist automatisch Gegenstand eines zulässigen Streitbeilegungsverfahrens.
So läuft Dein Verfahren ab.
Unser Verfahren ist darauf ausgelegt, Streitigkeiten möglichst effizient, unabhängig und transparent zu bearbeiten. Über die wesentlichen Schritte informieren wir Dich per E-Mail.
Zunächst reichst Du Deine Beschwerde über unser Onlineformular ein. Das Ausfüllen dauert in der Regel weniger als fünf Minuten.
Das Formular führt Dich Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben. Wir benötigen insbesondere Informationen über die betroffene Online-Plattform, die angegriffene Moderationsentscheidung und die Gründe, aus denen Du diese für ungerechtfertigt hältst.
Sofern vorhanden, kannst Du auch Benachrichtigungen der Plattform, Moderations-IDs, Screenshots oder andere relevante Unterlagen übermitteln.
Nach dem Absenden erhältst Du eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wichtig: Wenn Du mehrere voneinander unabhängige Moderationsentscheidungen überprüfen lassen möchtest, bitten wir Dich grundsätzlich, für jede Entscheidung eine separate Beschwerde einzureichen.
Nach Eingang Deiner Beschwerde prüfen unsere Juristen zunächst, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens erfüllt sind.
Dabei untersuchen wir insbesondere:
- Ob die Beschwerde eine Moderationsentscheidung betrifft, die grundsätzlich nach Art. 21 DSA überprüft werden kann.
- Ob die Beschwerde innerhalb unseres sachlichen Zuständigkeits- und Kompetenzbereichs liegt.
- Ob die erforderlichen Angaben zur Identifizierung der Moderationsentscheidung vorliegen.
- Ob die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen nach unserer Verfahrensordnung erfüllt sind.
Sollten Informationen fehlen, kontaktieren wir Dich per E-Mail und bitten gegebenenfalls um Ergänzung. Wir bitten dich, diese Ergänzungen nur mittels unseres Nachtragsformulars vorzunehmen, welches wir Dir in der jeweiligen E-Mail verlinkt haben. Das Nachtragsformular findest Du hier: https://platform-control.com/nutzer-nachtrag/. Achte unbedingt darauf, immer das jeweilige Aktenzeichen korrekt anzugeben.
Erscheint Deine Beschwerde nach dieser ersten Prüfung zulässig, informieren wir die betroffene Online-Plattform und geben ihr Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bitte beachte: Diese erste Prüfung ist vorläufig. Weitere Unzulässigkeitsgründe können sich auch noch aus der Stellungnahme der Plattform oder dem weiteren Verfahren ergeben.
Die betroffene Online-Plattform erhält Gelegenheit, sich zu Deiner Beschwerde zu äußern und die angegriffene Entscheidung zu begründen. Sobald die Stellungnahme bei uns eingangenen und zu Deiner Beschwerde genommen wurde, informieren wir Dich hierüber per E-Mail.
Unsere unabhängigen juristischen Fallentscheider prüfen anschließend die vorliegenden Angaben, Unterlagen und Stellungnahmen.
Gegenstand der Prüfung sind insbesondere:
- Der konkrete Sachverhalt und die Gründe der Moderationsentscheidung.
- Die einschlägigen Vorschriften des Digital Services Act sowie gegebenenfalls des nationalen Rechts.
- Die anwendbaren Nutzungsbedingungen und Moderationsrichtlinien der Plattform.
- Die Frage, ob die Entscheidung im konkreten Einzelfall gerechtfertigt und verhältnismäßig ist.
Bei Beschwerden gegen die Entfernung oder Einschränkung eigener Inhalte prüfen wir, ob die Maßnahme gerechtfertigt war.
Bei Beschwerden gegen die Nichtentfernung gemeldeter Inhalte untersuchen wir, ob die Plattform aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Vorgaben hätte tätig werden müssen.
Unsere Fallentscheider sind unabhängig und unparteiisch. Jeder unserer Fallentscheider hat ein juristisches Studium erfolgreich abgeschlossen. Die Entscheidung erfolgt auf Grundlage einer eigenständigen rechtlichen Bewertung des jeweiligen Falls.
Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung treffen unsere Fallentscheider eine begründete Entscheidung.
Darin erläutern wir, ob die angegriffene Moderationsentscheidung nach unserer rechtlichen Bewertung gerechtfertigt war oder nicht. Unser Ziel ist es, dass diese Entscheidung rechtsstaatlichen Standards genügt. Wir orientieren uns hier daran, wie ein etwaig zuständiges Zivilgericht ein Urteil begründen würde.
Sowohl Du als auch die betroffene Online-Plattform erhalten die Entscheidung elektronisch per E-Mail
Die Entscheidung einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA ist rechtlich nicht bindend. Die Plattform ist daher nicht allein aufgrund unserer Entscheidung verpflichtet, die beanstandete Maßnahme aufzuheben.
Die Entscheidung ermöglicht jedoch eine unabhängige rechtliche Bewertung des Streitfalls und kann dazu beitragen, eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen.
Unabhängig vom Streitbeilegungsverfahren bleibt Dir der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten grundsätzlich offen.
Das Verfahren vor Platform Control ist für Dich als Nutzer kostenlos.
Bereit, Deine Beschwerde einzureichen?
Du bist mit einer Moderationsentscheidung nicht einverstanden? Starte jetzt die unabhängige Überprüfung durch Platform Control.
Das Ausfüllen unseres Onlineformulars dauert in der Regel weniger als fünf Minuten.
Jetzt Beschwerde einreichen →Häufig gestellte Fragen
Du möchtest wissen, ob Deine Beschwerde zulässig ist, welche Kosten entstehen oder wie unser Verfahren abläuft? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die außergerichtliche Streitbeilegung bei Platform Control.
Wenn Du Dir unsicher bist, ob Deine Beschwerde zulässig ist, empfehlen wir Dir, sie zunächst über unser Onlineformular einzureichen. Das Ausfüllen dauert in der Regel weniger als fünf Minuten und verursacht zunächst keine Kosten.
Nach Eingang Deiner Beschwerde prüfen wir grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen, ob die Voraussetzungen für ein Streitbeilegungsverfahren vorliegen.
Bitte beachte, dass es sich dabei zunächst um eine vorläufige Zulässigkeitsprüfung handelt. Weitere Unzulässigkeitsgründe können sich auch erst im Laufe des Verfahrens ergeben, etwa aufgrund zusätzlicher Informationen der betroffenen Online-Plattform.
Ob beispielsweise eine bereits länger zurückliegende Moderationsentscheidung noch überprüft werden kann, hängt von den konkreten Umständen und unserer Verfahrensordnung ab.
Wir bitten deshalb darum, von gesonderten Vorabanfragen zur Zulässigkeit abzusehen. Die erforderliche Prüfung erfolgt im Rahmen des eingereichten Beschwerdeverfahrens.
Ja. Für Nutzer ist das Beschwerdeverfahren bei Platform Control kostenlos. Die Kosten der außergerichtlichen Streitbeilegung werden von den betroffenen Online-Plattformen getragen.
Art. 21 DSA sieht lediglich unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vor, insbesondere wenn ein Nutzer offensichtlich böswillig handelt.
Eine solche Ausnahme kommt beispielsweise bei einer gezielten missbräuchlichen massenhaften Einreichung von Beschwerden in Betracht. In unserer bisherigen Praxis mussten wir hiervon noch nie Gebrauch machen.
Wenn Du in gutem Glauben eine Moderationsentscheidung überprüfen lassen möchtest, musst Du daher keine Verfahrensgebühren befürchten.
Bitte reiche grundsätzlich für jede eigenständige Moderationsentscheidung eine separate Beschwerde ein.
Das gilt beispielsweise, wenn mehrere Google-Maps-Bewertungen entfernt wurden, verschiedene Instagram-Kommentare betroffen sind oder unterschiedliche Nutzerkonten gesperrt wurden.
Besonders wichtig ist eine getrennte Einreichung, wenn Dir für die einzelnen Entscheidungen unterschiedliche Moderations-IDs vorliegen.
Die separate Bearbeitung ermöglicht es uns und der betroffenen Online-Plattform, den jeweiligen Beschwerdegegenstand eindeutig zu identifizieren und rechtlich zu überprüfen.
Das hängt davon ab, wie das andere Verfahren beendet wurde beziehungsweise ob es noch anhängig ist.
Hat eine andere Streitbeilegungsstelle die Bearbeitung beispielsweise wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt oder hast Du Deine dortige Beschwerde zurückgenommen, kann eine Beschwerde bei Platform Control grundsätzlich weiterhin möglich sein.
Wurde derselbe Streitgegenstand hingegen bereits durch eine andere Streitbeilegungsstelle in der Sache entschieden, ist eine erneute Prüfung grundsätzlich ausgeschlossen.
Gleiches gilt grundsätzlich, wenn ein anderes Streitbeilegungsverfahren über denselben Gegenstand noch anhängig ist.
Bitte mache im Beschwerdeformular vollständige Angaben zu etwaigen früheren oder laufenden Verfahren.
Wir bemühen uns, Beschwerden möglichst zügig zu bearbeiten. Die konkrete Verfahrensdauer hängt insbesondere von der Komplexität des Falls und den erforderlichen Stellungnahmen ab.
Nach Art. 21 DSA soll die Streitbeilegungsstelle den Parteien grundsätzlich innerhalb von 90 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde ihre Entscheidung mitteilen.
In besonders komplexen Fällen kann diese Frist auf insgesamt bis zu 180 Kalendertage verlängert werden.
Über wesentliche Entwicklungen im Verfahren informieren wir Dich per E-Mail.
Ja. Platform Control ist eine nach Art. 21 DSA zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle.
Unsere Fallentscheider sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig und unparteiisch. Sie bewerten die Streitigkeiten auf Grundlage der vorliegenden Tatsachen, der geltenden Rechtsvorschriften und der anwendbaren Nutzungsbedingungen.
Dass die Verfahrensgebühren grundsätzlich von den Online-Plattformen getragen werden, hat keinen Einfluss auf den Inhalt unserer Entscheidungen.
Wir vertreten weder die Interessen der Plattform noch diejenigen des Beschwerdeführers, sondern nehmen eine eigenständige rechtliche Bewertung vor.
Nein. Entscheidungen einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle nach Art. 21 DSA sind rechtlich nicht bindend. Entscheidungen können nicht mit staatlichen Zwangsmaßnahmen gegen Plattformen durchgesetzt werden.
Das bedeutet insbesondere, dass eine Online-Plattform nicht allein aufgrund unserer Entscheidung rechtlich verpflichtet ist, eine beanstandete Moderationsmaßnahme zurückzunehmen.
Unsere Entscheidungen enthalten jedoch eine unabhängige rechtliche Bewertung des Streitfalls. Sie können eine Plattform dazu veranlassen, ihre ursprüngliche Entscheidung zu überdenken oder entsprechend zu ändern.
Unabhängig davon bleibt der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten grundsätzlich offen.
Noch Fragen?
Du möchtest eine Moderationsentscheidung überprüfen lassen? Reiche Deine Beschwerde einfach online ein.

