Du hast Streit mit einer Online-Platform?

Platform Control ist Deine kostenlose und unabhängige Schlichtungsstelle für diese Online-Plattformen:

 

Platform Control ist eine nach Art. 21 DSA von der Bundesnetzagentur zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle.

Inhalte gemeldet, aber keine Reaktion?

Beiträge gelöscht?

Konto gesperrt oder demonetisiert?

Reiche Dein Anliegen ein und wir kümmern uns um den Rest:

So geht es Schritt-für-Schritt

1. Füll unser Onlineformular aus
Du teilst uns mit, was die Online-Plattform Deiner Meinung nach falsch gemacht hat.

2. Ist deine Beschwerde zulässig, leiten wir sie an die Online-Plattform weiter und erbitten eine Stellungnahme.

3. Lass’ unsere Jurist*innen die Maßnahme prüfen

4. Erhalte Deine juristisch fundierte Entscheidung 

„Host­pro­vi­der wie Meta müs­sen bei einem Hin­weis auf rechts­ver­let­zen­de In­hal­te auch sinn­glei­che Bei­trä­ge ohne wei­te­re Hin­wei­se sper­ren, meint das OLG Frank­furt a. M. Ge­klagt hatte der pro­mi­nen­te Arzt und Mo­de­ra­tor Eckar­dt von Hirsch­hau­sen.“

beck-aktuell.de

11. März 2025

„Host-Provider können verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte nicht nur zu entfernen, sondern auch weitere wort- und sinngleiche Inhalte zu löschen. Der EuGH bleibt beim „Notice and take down“-Verfahren, dehnt es aber zugunsten der Betroffenen aus.“

Legal Tribune Online

4. Oktober 2019

„Meta-Chef Zuckerberg schafft Faktenchecks in den USA ab und kritisiert EU-Digitalgesetze als „Zensur“ – ein Vorwurf, den die EU-Kommission scharf zurückweist. Die ARD will künftig noch stärker Faktenchecks anbieten.“

tagesschau.de

9. Januar 2025

Warum eine Streitbeilegungsstelle wie Platform Control?

Schnell - Denn schnelles Recht ist gutes Recht.

Nicht selten brauchen Gerichte mehrere Monate, vielleicht sogar Jahre, um ein Urteil zu fällen. Dann liegt das Kind vielleicht schon im Brunnen, denn das Internet vergisst nie. Unsere spezialisierten Jurist*innen von Platform Control hingegen sind aufgrund ihrer hohen Expertise  in der Lage, die Entscheidung binnen kürzester Zeit zu fällen. 

Kostenlos - aber nicht umsonst.

Dank eines neuen Gesetzes der Union, das die Einhaltung von Grundrechten im Internet sicherstellt, kannst Du die Moderationsmaßnahme vollkommen kostenlos von uns prüfen lassen. Die positiven Auswirkungen alternativer Streitbeilegungsstellen auf den Ausgang eines Verfahrens (Beschleunigung, Fairness und Akzeptanz) sind wissenschaftlich belegt.

Unabhängig - no strings attached, whatsoever.

Unsere ausgebildeten Jurist*innen sind unabhängig, in ihrer Entscheidung nur dem geltenden Recht und ihrem Gewissen unterworfen. Insbesondere erhält unsere Stelle keine indirekten Zuwendungen von Meta, Google und Co. Platform Control ist zudem nach Art. 21 DSA durch die Bundesnetzagentur zertifiziert, die streng prüft, ob wir unabhängig, unparteiisch und fachlich qualifiziert sind.

FAQ

Ich bin mir unsicher, ob meine Beschwerde zulässig ist. Was kann ich tun?

Am besten füllst Du unser Beschwerdeformular vollständig aus.

Dir entstehen durch die förmliche Einreichung der Beschwerde keine Kosten.

Unsere Fallentscheider prüfen Deine Beschwerde dann innerhalb von sieben Tagen aufgrund deiner Angaben auf ihre Zulässigkeit. Dies geht in der Regel viel schneller, als wenn Du uns vorher eine gesonderte Email schreibst. Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass in derartigen Zulässigkeitsanfragen in der Regel entscheidungserhebliche Angaben fehlen. Wenn Du also einfach unsere Webform ausfüllst, dann bist Du auf der sicheren Seite. Wir sehen deine Beschwerde, sie geht nicht unter, und wir treffen zeitnah eine vorläufige Entscheidung über die Zulässigkeit. An dieser Stelle müssen wir aber auch darauf hinweisen, dass sich eine etwaige Unzulässigkeit auch erst aus der Stellungnahme der Plattform ergeben kann. Zum Beispiel, wenn die Moderationsentscheidung vor mehr als 365 Tagen getroffen wurde. Gehen unsere Fallentscheider aufgrund deiner Angaben von einer zulässigen Beschwerde aus, leiten sie diese an die Plattform weiter. Dies bedeutet aber nicht, dass die Beschwerde endgültig als zulässig eingestuft ist. Unzulässigkeitsgründe können sich aus dem weiteren Verlauf des Verfahrens immer noch ergeben.

Ist eine Beschwerde bei Platform Control für Nutzer wirklich kostenlos?

Ja. 

Die Gebühren des Verfahrens trägt die Online Plattform.

Es ist noch nie vorgekommen, dass wir einem Nutzer eine Rechnung gestellt haben. Wir behalten es uns zwar vor, Nutzern, die böswillig (also in der Absicht, der Plattform ohne Aussicht auf Erfolg Schaden zuzufügen) eine Vielzahl von Beschwerden einreichen, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen zu können. Allerdings sind derartige Konstellationen bisher noch nie eingetreten. Sofern du also einfach Rechtsschutz gegen Moderationsentscheidungen suchst, hast Du keinerlei Kosten zu befürchten. 

Die Plattform hat mehrere Maßnahmen gegen mich getroffen. Muss ich jetzt mehrere Beschwerden einreichen?

Wenn die Plattform gegen mehrere Inhalte Moderationsmaßnahmen getroffen hat, dann ist es in der Regel besser, auch mehrere Beschwerden einzureichen. Das ist insbesondere der Fall, wenn dir mehrere Moderations-IDs vorliegen. Dann sind die Vorgänge auch bei der Plattform getrennt, und die Plattform nimmt separat Stellung. Es ist insbesondere schwer möglich, die einzelnen Inhalte (Rezensionen, Bilder, Kommentare, Videos) sachgerecht zu differenzieren, wenn Du für mehrere Moderationsmaßnahmen nur eine einzelne, gebündelte Beschwerde einreichst. Wir würden Dich daher bitten, streng nach einzelnen Maßnahmen zu unterscheiden.

 

Einige Beispiele:

1. Du möchtest gegen mehrere negative Rezensionen vorgehen. Du hast Dich schon bei der Plattform beschwert und für jede Rezension eine Moderations-ID erhalten. Selsbt wenn die Rezensionen unter einem einzigen (Business-)Account verfasst worden, dann bitten wir dich, für jede Rezension einzeln eine Beschwerde einzureichen. Ansonsten können weder wir, noch die Online-Plattform aufgrund deiner Einlassung eindeutig feststellen, auf welcher Grundlage du welche konkrete Rezension für unrechtmäßig hälst.

2. Mehrere Kommentare wurden entfernt. Auch hier ist es wichtig, dass Du für jeden Beschwerdegegenstand (=Kommentar) eine separate Beschwerde einreichst. Ansonsten ist es uns unmöglich, den jeweiligen Kontext für jeden Kommentar sachgerecht zu erschließen.

3. Adds-Accounts: Auch, wenn mehrere Adds-Accounts moderiert wurden, ist hier zu differenzieren.

Ich habe meine Beschwerde vorher schonmal bei einer anderen Streitbeiliegungsstelle eingereicht. Kann ich die Beschwerde erneut bei Platform Control einreichen?

Das kommt darauf an: 

JA: Wenn die andere Stelle die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, weil die Beschwerde außerhalb ihrer Kompetenz oder ihres Zuständigkeitsbereichs lag, dann kannst Du dich erneut bei Platform Control beschwerden. 

JA: Du hast die Beschwerde zunächst bei einer anderen Stelle eingereicht. Dann hast du die Beschwerde dort zurückgezogen. Jetzt möchtest Du die Beschwerde erneut bei Platform Control einreichen. Das geht.  

NEIN: Die andere Stelle hat in der Sache entschieden. Dir gefällt die Entscheidung aber nicht. In diesem Falle kannst Du dich nicht mehr bei Platform Control beschweren. 

NEIN: Die andere Stelle hat noch nicht entschieden. Die Sache ist dort allerdings noch anhängig; Du hast die Beschwerde nicht zurückgezogen. In diesem Falle kannst Du dich nicht bei Platform Control beschweren.